Letter of Access-Management
Die europäische Chemikaliengesetzgebung REACH fordert die Registrierung chemischer Substanzen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, bei der Chemikalienbehörde ECHA und verfolgt dabei den Grundsatz „ein Stoff, eine Registrierung“.
Alle Registranten desselben Stoffes sind zur gemeinsamen Einreichung (Joint Submission) verpflichtet und müssen dieselbe Datengrundlage nutzen, um unnötige Tierversuche zu vermeiden.
Das Zugriffsrecht auf die Daten für die Teilnehmer der Joint Submission wird im sogenannten „Letter-of-Access“ (LoA) geregelt. Mit der Unterzeichnung des Joint Submission Agreements stimmt der Co-Registrant zu, sich an den Gesamtkosten der Registrierung eines bestimmten Stoffes zu beteiligen. Diese Kosten setzen sich aus den Daten-, Dossier- sowie administrativen Kosten zusammen und werden in der LoA-Gebühr abgebildet. Nach der Zahlung der LoA-Gebühr erhält der Co-Registrant die vereinbarten, zur Registrierung notwendigen Dateien, den Token, der ihm den Zutritt zur Joint Submission erlaubt, sowie das LoA-Dokument, das die Datenzugriffsrechte verbrieft.
Seit über zehn Jahren unterstützen wir Konsortien und federführende Registranten bei der Umsetzung eines effizienten Letter-of-Access-Managements und stehen Ihnen als kompetenter Partner mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Kommunikation mit potentiellen sowie bestehenden Co-Registranten
- Erstellen und Aktualisieren von Joint Submission Agreements
- Berechnung der LoA-Gebühren
- Rechnungsstellung
- Ausstellen der LoA-Dokumente und Versenden der für die Registrierung erforderlichen Dateien an Co-Registranten (Basis-IUCLID, CSR und Token)
- Dokumentation und erforderliche Aktualisierungen der Daten
- Verwaltung der LoA-Gebühren auf Treuhandkonten
- Rückrechnung und Durchführung von Rückzahlungen oder Nachforderungen